Vorlagen Quellenangabe

Vorgaben für die Gestaltung des DWD-Quellenvermerks

Bei der Gestaltung der Quellenvermerke (gemäß § 7 DWD-Gesetz, § 3 GeoNutzV) sind nachfolgende Vorgaben zu beachten:

  1. Die Pflicht zur Einbindung beigegebener Quellenvermerke gilt für die unveränderte Verwendung von Geodaten und anderer Leistungen des DWD. Auch bei Bildung von Auszügen oder Änderung des Datenformats sind Quellenvermerke einzubinden. Eine Abbildung des DWD-Logos ist als Quellenvermerk im Sinne der GeoNutzV ausreichend.
  2. Bei weitergehenden Veränderungen, Bearbeitungen, neuen Gestaltungen oder sonstigen Abwandlungen erwartet der DWD mindestens eine Nennung des DWD in zentralen Quellenverzeichnissen oder im Impressum.
  3. Veränderungshinweise gemäß GeoNutzV können z. B. lauten: "Datenbasis: Deutscher Wetterdienst, Rasterdaten bildlich wiedergegeben", "Datenbasis: Deutscher Wetterdienst, Einzelwerte gemittelt" oder "Datenbasis: Deutscher Wetterdienst, eigene Elemente ergänzt".
  4. Bei einer Verwendung, die nicht der Zweckbestimmung der Leistung des DWD gerecht wird, sind beigegebene Quellenvermerke zu löschen. Das gilt insbesondere für Wetterwarnungen, wenn nicht sichergestellt ist, dass diese jederzeit vollständig und unverzüglich allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
  5. Quellenvermerke dürfen auf Webseiten des Deutschen Wetterdienstes verlinken.
  6. Der Quellenvermerk kann grafisch oder als Text erfolgen. Er ist unmittelbar an der verwendeten DWD-Information zu platzieren und wie folgt zu gestalten:<\br> In Textform: Quelle: Deutscher Wetterdienst<\br><\br> In grafischer Form: durch Darstellung des DWD-Logos<\br><\br>

    DWD-Logo (Quelle DWD)

    Mindestgröße bei einer Auflösung von 72dpi: 127 * 34 Pixel (Download - tif Wortbildmarke und Claim positiv auf weiss)